Wasserversorgung Tüchersfeld;
Sanierung des Ortsnetzes und Anschluss als „Wassergast“ an die Wiesentgruppe;
Abrechnung der Maßnahme und Verbesserungsbeitrag

Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat nach mehreren Beratungen und Sitzungen am 29. Oktober 2015 festgelegt, dass zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wasserversorgung im Ortsteil Tüchersfeld der Anschluss an den Zweckverband Wiesentgruppe als „Wassergast“ erfolgen und gleichzeitig eine Erneuerung des Ortsnetzes in Tüchersfeld vorgenommen wird. Die Gesamtkosten hierfür wurden auf ca. 705.000,- €/netto geschätzt. Zur Finanzierung der Kosten ist neben den staatlichen Zuwendungen auch ein Verbesserungsbeitrag der Grundstückseigentümer oder den Erbbauberechtigten nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben. Hierzu wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 18.07.2016 die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung Tüchersfeld der Stadt Pottenstein vom 21.07.2016 erlassen. In § 6 der Satzung wurde der vorläufige beitragsfähige Investitionsaufwand auf 554.420 € geschätzt und der vorläufige Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche auf 2,49 € und pro m² Geschoßfläche auf 9,55 € jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt. Mit Bescheid vom August 2020 wurden von dem sich ergebenden Verbesserungsbeitrag eine Vorauszahlung in Höhe von 60% der Beitragssumme angefordert.

Nachdem die erste Angebotseinholung der Bauleistungen für die Sanierung der Hauptleitung und Hausanschlüsse im Frühjahr 2018 kein wirtschaftlich akzeptables Ergebnis brachte, wurde die Ausschreibung vom Stadtrat mit Beschluss vom 16.04.2018 aufgehoben. Nach erfolgter Modifizierung der Planung hat der Stadtrat mit Beschluss vom 07.11.2019 den Auftrag für die Wasserleitungsbauarbeiten an die Fa. LEC Construction erteilt, damit diese Arbeiten parallel zu dem Breitbandausbau in Tüchersfeld mit umgesetzt werden konnten. Die Bauarbeiten wurden im Mai 2020 begonnen und im Dezember 2020 beendet. Die Bauabrechnung fand 2022 statt, die der Zuwendungen 2023.

In der Sitzung vom Stadtrat am 23.09.2024 und nochmalig nach Berichtigung der Zuwendungshöhe in der Sitzung am 21.10.2024 hat der Stadtrat die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme beraten und beschlussmäßig behandelt. Mit Beschluss vom 21.10.2024 wurde der beitragsfähige und über den Verbesserungsbeitrag zu finanzierenden Aufwand auf 194.430 €/netto festgestellt.

Damit die Abrechnung der Verbesserungsbeiträge erfolgen kann hat der Stadtrat in der Sitzung am 21.10.2024 nachfolgende Satzung erlassen. Die Bescheide für die Abrechnung von dem Verbesserungsbeitrag werden voraussichtlich noch im November 2024 an die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten versandt. Ergänzend ist auch noch eine Informationsveranstaltung in Tüchersfeld vorgesehen, der Termin hierfür wird noch gesondert bekanntgegeben.

 

Pottenstein, den 22.10.2024

STADT POTTENSTEIN

 

gez.

Weber
Erster Bürgermeister

 

 

Satzung der Stadt Pottenstein zur

1. Änderung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung Tüchersfeld der Stadt Pottenstein (VBS-WAS-Tü-2016) vom 21.07.2016

und der

6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Pottenstein vom 18.11.2008 (BGS-WAS-2008), zuletzt geändert mit 5. Änderungssatzung vom 11.12.2020

Vom 22.10.2024

 

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der GO und Art. 5 des KAG nachfolgende Satzung:

 

§ 1

Die Beitragssatzung für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung Tüchersfeld vom 21.07.2016 wird wie folgt geändert (1. Änderungssatzung):

§ 6 erhält folgende neue Fassung:
„Der durch die Verbesserungsbeiträge abzudeckende Aufwand wird auf 194.430 € festgesetzt und nach der Summe der Grundstücksflächen und Geschossflächen umgelegt.
Der endgültige Beitragssatz beträgt:
a) pro m² Grundstücksfläche            0,87 €
b) pro m² Geschoßfläche  3,35 €.
Zu den Beiträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.“

 

§ 2

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Pottenstein vom 18.11.2008 (BGS-WAS-2008), zuletzt geändert mit 5. Änderungssatzung vom 11.12.2020 wird wie folgt geändert (6. Änderungssatzung):

§ 6 Zeile 4 erhält folgende neue Fassung

4TüchersfeldGrundstücksfläche
Geschossfläche

0,87 €
3,35 €

0,93 €
3,58 €

 

§ 3

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft.

 

STADT POTTENSTEIN

Pottenstein, den 22.10.2024

 

gez.

Christian Weber

Erster Bürgermeister