Stadtratsangelegenheiten;

Entschädigung der Stadträte für die Teilnahme an Sitzungen

Hier: Satzung vom 28.06.2024 zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020

 

Die von den Bürgern gewählten Stadträte der Stadt Pottenstein erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit für die Kommune eine Entschädigung auf Grundlage von Art. 20a Abs. 1 GO. Die Höhe der Entschädigung wird dabei in § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts festgelegt. Diese Satzung wird im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Stadtrats jeweils aufs Neue beschlossen. Die Entschädigung soll angemessen sein und eine Gegenleistung für die mit dem Ehrenamt verbundene zeitlichen und materiellen Aufwendungen darstellen.

Seit mehr als 20 Jahren beträgt die Entschädigung an die Stadtratsmitglieder 15,- € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats oder eines Ausschusses. In der Sitzung am 25.06.2024 wurde die Anpassung der Entschädigung auf nunmehr 30,- € ab dem 1. Juli 2024 beschlossen.

Die Änderungssatzung wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

Pottenstein, den 28.06.2024

STADT POTTENSTEIN

 

gez. 

Christian Weber
Erster Bürgermeister

 

 

Satzung zur 1. Änderung
der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts vom 13. Mai 2020

vom 28. Juni 2024

 

Die Stadt Pottenstein erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020:

  

§ 1

 Die Höhe der Entschädigung in § 3 Abs. 2 wird von bisher 15,- € auf 30,- € erhöht.

  

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2024 in Kraft.

 

 

Pottenstein, den 28. Juni 2024

STADT POTTENSTEIN

 

 gez. 

Christian Weber
Erster Bürgermeister