I.
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat der Stadt Pottenstein in der Sitzung vom 25.09.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit gem. Art. 26 Abs. 2 i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.899.813,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.455.610,00 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.400.000,00 € festgesetzt.
§ 6
1. Der Finanzplan (Investitionsprogramm) wird gesondert in der dem Haushaltsplan beigefügten
Form beschlossen.
2. Gleichfalls ist der beschlossene Stellenplan Anlage des Haushaltsplanes.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Verfügung vom 02.10.2023 erteilt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimer Str. 1, Zi.Nr. 5, zur Einsichtnahme bereit (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. Bekanntmachungsverordnung - BekV).
Pottenstein, den 16.10.2023
STADT POTTENSTEIN
gez.
Frühbeißer
Erster Bürgermeister