Bauleitplanung im Ortsteil Hohenmirsberg; PV-Anlagen

 

20.08.2024:

6102-PVA-01

Bauleitplanung Photovoltaikanlagen südlich von Hohenmirsberg

- 28. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich
 "6102-PVA-01"

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "6102-PVA-01"

Bekanntmachung und Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat in seiner Sitzung vom 26.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „6102-PVA-01“ sowie die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In der Stadtratssitzung der Stadt Pottenstein  vom 29.07.2024 wurden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „6102-PVA-01“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Der Geltungsbereich des Plangebiets 6102-PVA-01 liegt im Stadtgebiet der Stadt Pottenstein südöstlich des Ortsteils Hohenmirsberg (Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken) und enthält folgende Flurnummer 669, Gemarkung Hohenmirsberg. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 5,38 ha.

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Abb. Übersicht Lage des des Vorhabens ohne Maßstab

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die Vorentwürfe zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „6102-PVA-01“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.07.2024 können in der Zeit 

von Montag 16.09.2024 bis einschließlich Freitag 18.10.2024

 über die Homepage der Stadt unter https://www.pottenstein.de/stadtinfo-verwaltung/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-im-ortsteil-hohenmirsberg-1 sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimerstraße 1, 97278 Pottenstein) während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitrag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Mittwoch 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Stadt  abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „6102-PVA-01“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Pottenstein, 20.08.2024

gez. 

Christian Weber

Erster Bürgermeister

 

 

20.08.2024:

6102-PVA-02

Bauleitplanung Photovoltaikanlagen südlich von Hohenmirsberg

- 28. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich
 "6102-PVA-02"

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "6102-PVA-02"

Bekanntmachung und Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat in seiner Sitzung vom 26.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „6102-PVA-02“ sowie die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In der Stadtratssitzung der Stadt Pottenstein  vom 29.07.2024 wurden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „6102-PVA-02“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Der Geltungsbereich des Plangebiets 6102-PVA-02 liegt im Stadtgebiet der Stadt Pottenstein südöstlich des Ortsteils Hohenmirsberg (Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken) und und enthält folgende Flurnummern TF 551 und 552, Gemarkung Hohenmirsberg. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 5,06 ha.

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Abb. Übersicht Lage des des Vorhabens ohne Maßstab

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die Vorentwürfe zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „6102-PVA-02“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.07.2024 können in der Zeit 

von Montag 16.09.2024 bis einschließlich Freitag 18.10.2024

über die Homepage der Stadt unter https://www.pottenstein.de/stadtinfo-verwaltung/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-im-ortsteil-hohenmirsberg-1 sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimerstraße 1, 97278 Pottenstein) während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitrag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Mittwoch 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Stadt  abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „6102-PVA-02“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Pottenstein, 20.08.2024

gez. 

Christian Weber

Erster Bürgermeister

 

 

 

20.08.2024:

6102-PVA-03

Bauleitplanung Photovoltaikanlagen südlich von Hohenmirsberg

- 29. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich
 "6102-PVA-03"

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "6102-PVA-03"

Bekanntmachung und Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat in seiner Sitzung vom 26.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „6102-PVA-03“ sowie die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In der Stadtratssitzung der Stadt Pottenstein  vom 29.07.2024 wurden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „6102-PVA-03“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Der Geltungsbereich mit 3,21 ha liegt im Stadtgebiet der Stadt Pottenstein südlich des Ortsteils Hohenmirsberg (Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken) und enthält die Flurnummern 600 und 603, alle Gemarkung Hohenmirsberg.

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Abb. Übersicht Lage des des Vorhabens ohne Maßstab

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die Vorentwürfe zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „6102-PVA-03“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.07.2024 können in der Zeit 

von Montag 16.09.2024 bis einschließlich Freitag 18.10.2024

über die Homepage der Stadt unter https://www.pottenstein.de/stadtinfo-verwaltung/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-im-ortsteil-hohenmirsberg-1 sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimerstraße 1, 97278 Pottenstein) während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitrag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Mittwoch 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Stadt  abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „6102-PVA-03“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Pottenstein, 20.08.2024

gez. 

Christian Weber

Erster Bürgermeister

 

 

 

16.04.2024:

Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen südliche von Hohenmirsberg;

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat nach mehreren Beratungen in öffentlichen Sitzungen und einer Informationsveranstaltung am 23.01.2024 in Hohenmirsberg in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2024 zur Sicherstellung einer geordneten baulichen Weiterentwicklung, insbesondere der Vorbereitung der künftigen Nutzung des Gebietes südlich von Hohenmirsberg die Aufstellung der nachfolgenden vorhabenbezogenen qualifizierten Bebauungspläne für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen:

 

·         6102-PVA-01, Hohenmirsberg Flnr. 669

Das Gebiet umfasst das Grundstück Flur-nummer 669 der Gemarkung Hohenmirsberg. Das Planungsgebiet hat eine Fläche von ca. 5 ha. und ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich. Antragssteller und Vorhabenträger ist die Firma SÜDWERK Energie GmbH aus Burgkunstadt.

 

·         6102-PVA-02, Hohenmirsberg Flnr. 551 und 552

Das Gebiet umfasst die Grundstücke Flurnummer 551 und 552 jeweils der Gemarkung Hohenmirsberg. Das Planungsgebiet hat eine Fläche von ca. 5 ha. und ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich. Antragssteller und Vorhabenträger ist die Firma SÜDWERK Energie GmbH aus Burgkunstadt.

 

·         6102-PVA-03, Hohenmirsberg Flnr. 600 und 603

Das Gebiet befindet sich südlich von Hohenmirsberg und umfasst die Grundstücke Flur-nummer 600 und 603 der Gemarkung Hohenmirsberg. Das Planungsgebiet hat eine Fläche von ca. 3,1 ha. und ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich. Antragssteller und Vorhabenträger ist die Firma Greenovative GmbH aus Nürnberg.

 

Gleichzeitig wird für die vorgenannten Gebiete die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Stadt Pottenstein von 1997 beschlossen.

 

Die Aufstellung erfolgt im „Regelverfahren“ nach §§ 2 ff. BauGB. Für das Verfahren ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen, dieser wird Bestandteil der Begründung.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt, sobald die Entwürfe für den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung erstellt und vom Stadtrat zur Auslegung gebilligt sind. Auf die öffentliche Auslegung wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

 

STADT POTTENSTEIN

Pottenstein, den 16.04.2024

 

gez.

Weber

Erster Bürgermeister

 

 

Kartenauszug mit Darstellung der drei Planungsgebiete:

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