Bei Vereinsfesten und Jubiläumsfeiern wird für den Ausschank und den Verkauf von Getränken und Speisen eine Gestattung gemäß § 12 GastG benötigt.
Die Anträge hierzu erhalten Sie im Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimer Str. 1, 91278 Pottenstein, Zimmer-Nr. 1 oder im Internet unter folgendem Link:
www.pottenstein.de/stadtinfo-verwaltung/buergerservice/rathaus/online-dienste
Die Stadt Pottenstein weist darauf hin, dass die Anträge auf Erteilung einer Gestattung rechtzeitig, d. h. mindestens drei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der Stadt Pottenstein eingehen müssen, da im Vorfeld die Polizei, das Jugendamt, der zuständige Lebensmittelüberwachungsbeamte des Landkreises Bayreuth sowie die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach über die geplante Veranstaltung informiert werden müssen.
Wir bitten bei der Beantragung um Einhaltung der Frist.
STADT POTTENSTEIN
gez.
Frühbeißer
Erster Bürgermeister